Referenzen für Ökokonto-Maßnahmen - eine Auswahl


Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme

„ Erosionsschutz durch Entwicklung von Heckenstreifen und Förderung von Ackerwildkräutern im Rahmen des PiK-Pilotprojektes Baden Württemberg“

Maßnahmenträger: Bernd Baumetz & Werner Möhrle
Generierte Ökopunkte: 1.001.136
Wirkungsbereiche: Biotope, Boden
Flächengröße: 10 ha + 4,5 ha Rotationsfläche


Um der zunehmenden Umwidmung landwirtschaftlicher Produktionsflächen für (vorgezogene) Ausgleichs-maßnahmen entgegenzuwirken, habendie Landwirte auf ihren Flächen produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) umgesetzt. Produktionsintegrierte Kompensation ermöglicht es Eingriffe in den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG zu kompensieren, indem Landwirte ihre Flächen durch eine angepasste, auf die Kultur und den Betrieb zugeschnittene Bewirtschaftungsweise naturschutzfachlich aufwerten.
Durch die Einführung einer extensiven Bewirtschaftung der Flächen in Form von einer weiten Reihe in der Ackerfrucht trägt die Maßnahme dazu bei, die Biodiversität zu erhöhen und auch die Grundwassergüte zu verbessern, indem bei der Bewirtschaftung auf Pflanzenschutzmittel und mineralische Dünger nach Möglichkeit verzichtet wird. Zudem wird durch die Anlage von Heckenstreifen die Erosionsgefährdung der Flächen verringert.Ergänzt wird die MAßnahme durch die Anlage von mehrjährigen Ackerbuntbrachen.


Au- und Sumpfwaldentwicklung im „Elchenreuter Holz“
Maßnahmenträger: Fürstliche Forstverwaltung Waldburg -
Wolfegg - Waldsee
Generierte Ökopunkte: 721.476
Wirkungsbereiche: Biotope
Flächengröße: ca. 8,5 ha


Die Fürstliche Forstverwaltung Waldburg-Wolfegg-Waldsee beauftragte die Flächenagentur Baden-Württemberg mit einer Ökokonto-Planung im „Elchenreuter Holz“ bei Bad Waldsee. Das „Elchenreuter Holz“ liegt auf einem ehemaligen Niedermoor Boden und wurde in der Vergangenheit systematisch mit Gräben entwässert, damit die Fläche zur Waldbewirtschaftung mit Fichten genutzt werden konnte.

Die Planung der Ökokonto-Maßnahme beabsichtigte die Umwandlung des Fichtenforstes in standorttypische Au- und Sumpfwaldgesellschaften und eine Verschließung der Entwässerungsgräben auf einer Flächengröße von ca. 8,5 Hektar. Die geplanten Zielwaldgesellschaften entsprechen den FFH-Lebensraumtypen 91E0 und § 30a Waldbiotop gemäß LWaldG und sind daher als Neuanlage bzw. als Entwicklung eines geschützten Waldbiotops gem. Anlage 1 Ziff. 1 der Ökokonto-Verordnung ökokontofähig.

Die mit der standortuntypischen Fichte bestockten Waldbereiche wurden unter weit möglichster Schonung der bestehenden standorttypischen Gehölze gefällt. Der Au- und Sumpfwald wird durch Initialpflanzung standortgerechter Gehölze (Schwarz-Erle) und entsprechende Folgepflege entwickelt.

Durch die geplante Ökokonto-Maßnahme erfolgte eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche. Sie dient als wichtiges Biotopvernetzungselement zwischen den bestehenden Schutzgebieten (NSG, FFH-Gebiet) und erhöht die Habitatqualität für Flora und Fauna.


Beweidungsprojekt „Öde Flusslandschaft“
Maßnahmenträger: Holcim (Süddeutschland)
Generierte Ökopunkte: 344.612
Wirkungsbereiche: Biotope, Förderung spezifischer Arten
Flächengröße: ca. 8 ha
Kooperationspartner: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (Nürtingen-Geislingen)

 
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die erste anerkannte Ökokonto-Maßnahme in Baden-Württemberg. Durch die Einführung einer extensiven Beweidung mit Schafen, Ziegen und Eseln werden Verbuschungen zurückgedrängt und besondere Tier- und Pflanzenarten finden auf den Fläche geeignete Lebensräume. Zum Erhalt dieser Artenvielfalt ist eine regelmäßige Beweidung notwendig. Neben der Schaffung und Erhaltung von Rohböden mit geringer Vegetation werden auch temporäre/ausdauernde Flachgewässer angelegt, die insbesondere Kreuzkröte und Gelbbauchunke fördern. Mit einer dauerhaften und konstanten Offenhaltung der „öden Flusslandschaft“ sorgt die Holcim (Süddeutschland) GmbH dafür, dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt, weiter gefördert und aus der „öden Flusslandschaft“ eine „vielfältige Flusslandschaft“ wird.

Die bisherige Beweidung auf einer Gesamtfläche von 8 ha soll zukünftig ausgeweitet werden. Darüber hinaus plant die Holcim (Süddeutschland) GmbH weitere ökologische Aufwertungsmaßnahmen. Darunter fallen zum Beispiel die Entnahme standortfremder Gehölze oder eine Biotopaufwertungsmaßnahme zur spezifischen Förderung des Braunkehlchens.

referenz-flusslandschaft

Moorrenaturierung „Unteres Tannhauser Ried“
Maßnahmenträger: Graf zu Königsegg-Aulendorf - Geschäftsbereich Forst
Generierte Ökopunkte: 3.163.005
Wirkungsbereiche: Biotope, Boden, Förderung spezifischer Arten
Flächengröße: 28,8 ha
Kooperationspartner: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (Nürtingen-Geislingen)


Durch die Renaturierung von Mooren können Aufwertungen in den Schutzgütern „Tiere und Pflanzen“, „Boden“ und „Klima und Luft“ realisiert werden. Zudem wird durch eine Wiedervernässung von Mooren die Freisetzung von Nährstoffen in die Vorfluter aus der Mineralisierung der Torfe verhindert und die in den Torfen gespeicherte Treibhausgase bleiben dauerhaft der Atmosphäre entzogen.

Nach einer ausführlichen Analyse der standörtlichen Gegebenheiten wurde ein Konzept zur Renaturierung des Unteren Tannhauser Rieds entwickelt. Wesentliche Maßnahmeninhalte sind die Stabilisierung des Wasserhaushalts durch Grabenanstau mittels 31 Sperrbauwerken, die Schaffung von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG durch Waldumbau sowie die Lichtwaldentwicklung zur Förderung von Arten, die halboffene Strukturen benötigen.

Befliegung der Maßnahmenfläche: https://www.youtube.com/watch?v=0oi6OfB3gus (externer Link)


Gewässermaßnahme „Herstellung der Durchgängigkeit der Schmiech“
Maßnahmenträger: HeidelbergCement AG
Generierte Ökopunkte: 912.344
Wirkungsbereiche: Fließgewässer
Flächengröße: punktuelle Maßnahme
Kooperationspartner: Herzog und Partner; Spang. Fischer. Natzschka


Durch den Umbau mehrerer 0,70-1,80 m hohen Abstürze in der Schmiech zu Schüttsteinrampen wurde die Schmiech auf einer Länge von insgesamt 7,5 km auf Gemarkung Schelklingen wieder ökologisch durch-gängig, also für die im Wasser lebenden Tiere durchwanderbar. Die Schmiech liegt in einem europäischen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Im FFH-Gebiet geschützt ist u.a. die Groppe (Cottus gobio), eine Fischart, die auch schon sehr niedrige Gewässerabstürze und Sohlschwellen nicht mehr überwinden kann. Durch die Ökokonto-Maßnahme ist nun auch die Besiedlung der Schmiechabschnitte im Oberlauf, welche sich hinsichtlich ihrer Gewässerstruktur und Gewässerqualität hervorragend als Groppen-lebensraum eignen, möglich.