Kompensationspools
Kompensationspools und Ökokonto-Modelle stellen Instrumente der Eingriffsregelung und weiterer Kompensationsanforderungen dar, die prädestiniert dafür sind, Vorhabenträgern und der Natur gleichermaßen zu nutzen. Es gibt zahlreiche themenspezifische Begriffe wie Ökokonto, Kompensationspool, Kompensationsflächenpool, Flächenpool oder Maß-nahmenpool, die zum Teil synonym verwendet werden. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zumindest in einen „Pool“, der Verfügbarkeiten von Flächen für Kompensationszwecke klärt und einen „Pool“, der genehmigte bzw. bereits umgesetzte Kompensationsmaßnahmen bereitstellt.
Kompensationspool steht für eine Zusammenfassung einer Mehrzahl von vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen. Ein Kompensationspool verfolgt die Strategie, Notwendiges vorgezogen und kosteneffizient umzusetzen, Planungssicherheit und Verfahrensbeschleunigung zu schaffen und dabei einen sinnvollen, vorgezogenen ökologischen Mehrwert zu schaffen.
Kosteneinsparung und Verfahrensbeschleunigung für Vorhabenträger bei gleichzeitig naturschutzfachlich hochwertigen Kompensationsmaßnahmen stellen sich jedoch nicht von selbst ein. Sie verlangen eine professionelle Konzeption, Umsetzung und langfristige Betreuung. Kompensationsflächen sind Flächen, die ökologisch aufgewertet werden können, also aufwertungsfähig sind. Diese Flächen sind aufgrund vielfältiger Flächennutzungskonflikte und einem hohen Nutzungsdruck nur in geringem Umfang verfügbar. Die Flächenagentur erfasst aufwertungsfähige Flächen in einer internen Grundstücksverwaltung, vermittelt diese an Vorhabenträger und prüft, ob die Flächen in einen bestehenden Kompensationspool intergiert werden können.
Vorteile
Durch die freiwillige Durchführung von zeitlich vorgezogenen Maßnahmen in einem Kompensationspool wird bereits vor dem Eingriff eine Verbesserung des Naturhaushalts herbeigeführt. Dadurch kann der Wert der Maßnahmen im Laufe der Zeit wachsen, so dass zum Zeitpunkt des Eingriffs in Natur und Landschaft ökologisch höherwertige Maßnahmen für Kompensationszwecke zur Verfügung stehen.
Durch Aufnahme der im Kompensationspool enthaltenen Maßnahmen in das naturschutzrechtliche Ökokonto wird dem Aspekt des Wertzuwachses Rechnung getragen, indem der Ökopunktebestand durch Verzinsung eine Werterhöhung erfährt. In der Ökokonto-Verordnung wird eine Verzinsung in Höhe von 3 % pro Jahr von der Maßnahmenumsetzung bis zur Zuordnung der Ökopunkte zur Kompensation eines Eingriffsvorhabens garantiert.
Unter dem Druck des dringenden Bedarfs ist es für Vorhabenträger oftmals nicht möglich, Projektziele unter Berücksichtigung der Kosten so zu wählen, dass der höchstmögliche Nutzen erreicht wird. Durch zeitlich vorgezogene, auf freiwilliger Basis durchgeführte Naturschutzmaßnahmen in einem Kompensationspool, kann der Zeitdruck entschärft werden und Umsetzungsziele stärker unter Berücksichtigung der (knappen) Ressourcen festgelegt und umgesetzt werden.
Durch die Einrichtung eines Kompensationspools kann das Ziel der Multifunktionalität der Kompensation gestärkt werden. Die Effizienz (Multifunktionalität) von Maßnahmen im Hinblick auf den zu kompensierenden Eingriff wird dadurch erhöht und die Einsetzbarkeit für möglichst viele Kompensationsanforderungen (z.B. Ausgleich gesetzlich geschützter Biotope, Artenschutzmaßnahmen oder forstrechtlicher Ausgleich) gewährleistet.
Durch die vorzeitige Einbindung aller beteiligten Akteure werden Landnutzungskonflikte minimiert. Die zeitliche Flexibilisierung kann damit der Vereinbarkeit zwischen Naturschutz, Landnutzern und gewerblicher und kommunaler Weiterentwicklung besser gerecht werden. Ein wesentlicher Vorteil der Einrichtung eines Kompensationspools liegt darin, dass durch ein Zusammenfassen verschiedener Kompensationsverpflichtungen, in größeren zusammenhängenden Bereichen eine naturschutzfachlich sinnvolle Optimierung stattfinden kann, was gleichzeitig auch hinsichtlich der Planungs-, Herstellungs- und Pflegekosten positive Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Eingriffskompensation hat.
Mit der Entwicklung eines Kompensationspools wird den Aspekten der Planungsbeschleunigung und -optimierung sowie kosteneffizienten Umsetzung der Eingriffskompensation gleichermaßen Rechnung getragen. Ein Kompensationspool bietet sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Vorteile, die zu einer personellen und finanziellen Entlastung führen können.
Konzeption
In Anbetracht der großen umweltrechtlichen Herausforderungen, vor denen Vorhabenträger heute stehen, ist die interkommunale, regionale oder gar landesweite Zusammenarbeit ein geeigneter Weg, um für alle Seiten effiziente Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies beinhaltet die Chance kommunale und wirtschaftliche Entwicklung zu erhalten und zu beleben und gleichzeitig die landschaftliche Attraktivität einer Region zu steigern, indem ökologische Maßnahmen gezielt vorangebracht werden.
Kosteneinsparung und Verfahrensbeschleunigung für Vorhabenträger bei gleichzeitig naturschutzfachlich hochwertiger Kompensation stellen sich jedoch nicht von selbst ein. Sie verlangen eine professionelle Konzeption. Die Flächenagentur erarbeitet Konzepte für den Aufbau und den Betrieb von Kompensationspools auf lokaler, regionaler oder landesweiter Ebene und schafft dadurch innovative Kompensationslösungen.
Besonders wichtig ist, dass die in einem Kompensationspool enthaltenen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen nicht „nur“ der Abarbeitung der Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung dienen, sondern gleichzeitig effizient weiteren Anforderungen dienen. Dabei sind zahlreiche fachliche und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, u.a. aus der Art der Eingriffe, der Betroffenheit der verschiedenen Schutzgüter und Funktionen des Naturhaushalts oder aus den Vorgaben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Natura 2000, Artenschutz, Biotopschutz oder dem forstrechtlichen Ausgleich. Ziel ist die Abdeckung der verschiedenen rechtlichen Erfordernisse durch dieselbe Maßnahme.
Die Erarbeitung eines Kompensationspoolkonzepts orientiert sich u.a. an der Effizienz (d.h. Multifunktionalität) von Maßnahmen im Hinblick auf den zu kompensierenden Eingriff und Einsetzbarkeit für möglichst viele potentielle Eingriffe, dem Aufwand für Vorhabenträger bzw. Planungsträger oder einer möglichst großen Kompensationswirkung im Hinblick auf konkrete Eingriffe. Daraus werden die jeweiligen Maßnahmenerfordernisse definiert und in ein Gesamtkonzept eingearbeitet, um möglichst viele Funktionen (fachlich und rechtlich) möglichst kosteneffizient, wirksam und zuverlässig abzudecken.