Waldausgleich
Wir vermitteln freiwillig aufgeforstete Flächen an Vorhabenträger, die im Rahmen ihres Bauvorhabens Neuaufforstungen als Ausgleichsflächen nach dem Landeswaldgesetz vorweisen müssen. Die Bevorratung und Vermittlung dieser Flächen ist ähnlich dem naturschutzrechtlichen Ökokonto auf Ebene der Naturräume dritter Ordnung möglich.
Voraussetzung für die Vermittlung über die so genannte Waldausgleichsbörse ist, dass für die Erstaufforstung auch eine Genehmigung des zuständigen Landwirtschaftsamtes erteilt wurde.
Im Rahmen unserer Vermittlungsleistungen unterstützen wir Sie als Anbieter oder Käufer von Waldausgleichsflächen bei den Preis- und Vertragsverhandlungen und stehen Ihnen für alle Anliegen im Zusammenhang mit der Übertragung der Anrechnungsberechtigungen zur Verfügung.